Die Heimat
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Informationsschreiben des Parteivorstands zum „Kleinen Verbotsverfahren“

Liebe Kameraden,

bekanntlich findet am 04. und 05. Juli 2023 beim Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung im sog. „Kleinen Verbotsverfahren“ gegen unsere Partei statt, nachdem Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung im Jahre 2019 den Ausschluss der HEIMAT aus der staatlichen Parteienfinanzierung beantragt hatten.

Der Parteivorstand hat sich dazu entschlossen, an der mündlichen Verhandlung nicht teilzunehmen, weil nach der Einschätzung unseres Bevollmächtigten, Rechtsanwalt Peter Richter, ein faires Verfahren nicht zu erwarten ist, das Urteil bereits feststeht und durch unsere Teilnahme an der Verhandlung inhaltlich nicht mehr beeinflusst werden kann. Diese Einschätzung beruht im Wesentlichen auf folgenden Erwägungen:

  • Der damalige Gerichtspräsident Voßkuhle hat im Rahmen der Urteilsverkündung im zweiten Verbotsverfahren am 17.01.2017 die Idee aufgebracht, im Wege einer Verfassungsänderung die Streichung der Staatsgelder für „verfassungsfeindliche“ Parteien zu ermöglichen. Das Gericht entscheidet also nunmehr im Rahmen einer Verfahrensart, deren Schaffung es selbst angeregt hat.
  • Die Einbringungsrede im Bundestag zum Antrag, die NPD aus der Parteienfinanzierung auszuschließen, wurde vom heutigen Gerichtspräsidenten Harbarth gehalten.
  • Der berichterstattende Richter Peter Müller hat schon vor 18 Jahren als CDU-Politiker ausdrücklich gefordert, der NPD die staatlichen Gelder zu streichen, weil er das „Gedankengut der NPD Ekel erregend“ finde. Peter Müller entscheidet nun als Verfassungsrichter federführend darüber, ob seine eigene politische Forderung verfassungskonform ist. Trotzdem soll nach Ansicht der übrigen Richter gegen ihn keine Besorgnis der Befangenheit bestehen; unsere diesbezüglichen Anträge wurden zurückgewiesen.
  • Das Gericht hat das Verfahren vier Jahre lang liegenlassen, unmittelbar vor unserem Umbenennungsparteitag und kurz vor dem Ausscheiden von Richter Müller verfällt es aber in panische Hektik und gewährt auf eine mehrere Aktenordner umfassende Stellungnahme der Antragsteller nur eine Äußerungsfrist von einer Woche, wobei das entsprechende gerichtliche Schreiben am Tag des Fristablaufs einging. Deutlicher kann man nicht dokumentieren, dass nunmehr kurzer Prozess gemacht werden soll.
  • Pünktlich in der Woche vor der mündlichen Verhandlung wurde unsere eigene Verfassungsklage gegen die 2017 beschlossene Grundgesetzänderung betreffend den Finanzierungsausschluss als unzulässig verworfen, weil wir durch dieses Gesetz nicht in unseren Rechten verletzt seien.
  • In der Tagesordnung der mündlichen Verhandlung nehmen die Fragen der Verfahrenshindernisse und der Rechtskonformität der Verfassungsänderung nur eine Nebenrolle ein. Breiten Raum soll hingegen die Thematisierung der „Verfassungsfeindlichkeit“ der HEIMAT einnehmen, welche das Gericht aber schon 2017 festgestellt hat.
  • Zur mündlichen Verhandlung wurden „Sachverständige“ wie Marc Brandstetter vom Hetz-Portal „Endstation Rechts“ sowie Dr. Steffen Kailitz geladen, der bereits 2016 mit gerichtlichem Segen behauptet hatte, wir würden „rassistisch motivierte Staatsverbrechen“ planen.

Im Gegensatz zum zweiten Verbotsverfahren versucht das Gericht, welches nunmehr vollständig von den Alt-Parteien gekapert worden ist, nicht einmal mehr den Anschein eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu erwecken; die mündliche Verhandlung soll vielmehr nur noch der medialen Vorführung unserer geladenen Funktionäre dienen. Diesen Partei-Richtern, die dem Deutschen Volk im Urteil vom 17.01.2017 offen den Krieg erklärt haben, werden wir deshalb keine Bühne bieten. Peter Müller soll sich für seine Abschiedsvorstellung andere Statisten suchen.

Selbstverständlich haben wir nicht kampflos die Waffen getreckt, sondern im Rahmen des vierjährigen Verfahrens über unseren Rechtsanwalt Peter Richter umfangreich vorgetragen, das Bestehen von Verfahrenshindernissen gerügt, die Richter Müller und Huber wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, die Verfassungswidrigkeit der dem Finanzierungsausschluss zugrundeliegenden Grundgesetzänderung geltend gemacht und die Behauptung der angeblichen „Verfassungsfeindlichkeit“ dezidiert zurückgewiesen. Die entsprechenden umfangreichen Schriftsätze können jederzeit eingesehen werden.

Da sich die Karlsruher Partei-Richter hierfür aber überhaupt nicht interessieren, sondern durch ihre bisherige Verfahrensgestaltung unzweideutig zu erkennen gegeben haben, wohin die Reise geht, besteht keine Veranlassung, eine solche Justizsimulation durch unsere Anwesenheit aufzuwerten. Für Schauprozesse stehen wir nicht zur Verfügung.

Berlin, den 04.07.2023'

Parteivorstand – Die Heimat

Motto_Parteitag

Wir sind keine Statisten für Ihre Justiz-Simulation!

Karlsruher Parteien-Richter sollen missliebige Konkurrenz schwächen

Am 4. und 5. Juli 2023 will das Bundesverfassungsgericht über die Anträge von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beraten, Die HEIMAT von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Doch die Beratung wird ohne Vertreter der heimattreuen Partei stattfinden, weil sich der Bundesvorstand weigert, sich zum Statisten einer Justiz-Simulation machen zu lassen.

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Mitglieder-Onlinesitzung

Termin vormerken: Am kommenden Montag findet die nächste Mitglieder-Onlinesitzung statt.

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