Abstimmung von Werbemaßnahmen
Liebe Kameraden,
hier nochmal die Anweisung, die im August vom Amt Recht an die Verbände und Amtsträger verschickt wurde:
Abstimmung von Werbemaßnahmen
„Aus gegebenem Anlaß muß darauf hingewiesen werden, daß Werbemaßnahmen der NPD, ob es sich um solche von Landes-, Bezirks-, Kreis- oder Ortsverbänden handelt, mit dem Parteipräsidium abzustimmen sind. Das gilt selbstverständlich auch für die „Jungen Nationaldemokraten“, den „Ring Nationaler Frauen“ und die „Kommunalpolitische Vereinigung“.
Diese Werbemaßnahmen müssen einmal auf rechtliche Fallstricke überprüft werden und es muß sichergestellt sein, daß sie der vom Parteivorstand vorgegebenen Werbelinie entsprechen. Es muß auch verhindert werden, daß sie von ihrer Auswirkung her für die NPD praktisch Antiwerbung ist. Das präsentierte Mobilisierungsvideo der Trierer NPD ist so ein Beleg für Antiwerbung, die uns mit Sicherheit noch lange zu schaffen machen wird.
Verstöße gegen diese Regelung werden ab sofort mit Ordnungsmaßnahmen gegen die verantwortlichen Mitglieder und Verbände geahndet.“
Die Entwürfe sind vorab zu senden an: kommunikation@npd.de ! Es erfolgt dann eine zeitnahe Rückmeldung. Die Rechtschreibeprüfung obliegt den Verbänden!
Berlin, den 09.12.2015
Frank Schwerdt Amtsleiter Recht
NPD-Parteizentrale Seelenbinderstraße 42 12555 Berlin
Tel. 030-650 110 Fax 030-650 111 40 parteizentrale@npd.de
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