Dresdener Politikwissenschaftler Kailitz in die Schranken gewiesen
Das Langericht Dresden hat in einer Eilentscheidung dem Dresdener Politikwissenschaftler Dr. Steffen Kailitz untersagt, über die NPD zu behaupten, sie plane rassistisch motivierte Staatsverbrechen und wolle acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben.
Kailitz hatte diese Behauptung in einem Gespräch mit der „Zeit“ aufgestellt. Der Abmahnung des NPD-Rechtsanwaltes Peter Richter hat er widersprochen. Seine Feststellungen seien das Ergebnis jahrelanger Studien der Partei, deren politische Programmatik ihn zu keiner anderen Aussagen kommen lasse.
Nun sind derartige Schlußfolgerungen weder dem Programm noch anderen Aussagen der Partei zu entnehmen. Wenn die NPD den unkontrollierten Zustrom von Ausländern beenden will und sich für die konsequente Abschiebung von Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis ausspricht, dann ist das kein Staatsverbrechen und es wird auch nicht der Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland das Wort geredet. Vielmehr handelt es sich um Forderungen, die nach dem millionenfachen Zustrom in den letzten drei Jahren und den Übergriffen in vielen Städten durchaus berechtigt sind und von immer mehr Deutschen geteilt werden.
Es gehört in letzter Zeit leider immer mehr zu den unguten Gepflogenheiten in der Auseinandersetzung mit der NPD, einfach Behauptungen aufzustellen ohne jeden konkreten Beleg aus dem Programm oder anderen Veröffentlichungen. Wenn dann das Ganze noch wie im vorliegenden Fall wissenschaftlich verbrämt wird, dann soll die Wirkung damit bekräftigt werden.
„Es bleibt zu hoffen, daß diese Entscheidung aus Dresden ein Warnschuß vor den Bug für alle diejenigen sein wird, die leichtfertige Behauptungen über unsere Partei in die Welt setzen“, so der NPD-Parteivorsitzende Frank Franz.
Berlin, den 17.05.2016
Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher
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