Chefsache KW 8/2018
 
 
 
 

Finanzlage unserer Partei

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Liebe Kameradinnen und Kameraden,

ich informiere euch heute zum aktuellen Stand der Finanzlage unserer Partei und zum Thema Parteienfinanzierung, soweit das in dieser Form und auf diesem Wege geboten ist. Was ich euch hier mitteile, kann auch in öffentlich zugänglichen Quellen gefunden werden, sodass keine parteiinternen Geheimnisse nach außen getragen werden. Mir ist klar, dass nicht zuletzt aufgrund diverser Medienberichte zur Finanzlage der Partei Sorge besteht, weswegen es mir wichtig ist, euch über die aktuelle Situation zu informieren. Ich darf euch versichern, dass viele Berichte schlichtweg falsch sind und die Situation anders als dargestellt aussieht.

Bescheid des Bundestages / Medienberichte

Zunächst möchte ich richtigstellen, dass wir entgegen diverser Medienberichte nichts mehr an den Bundestag zurückzahlen müssen. Erst kürzlich wurden Beträge bis zu 750.000 Euro in den Raum geworfen, die die NPD aufgrund des geringeren Stimmenkontos seit der Bundestagswahl 2017 zurückzahlen müsste. Das stimmt nicht. Zum einen ist der Betrag falsch. Es erschließt sich mir nicht, wie die Medien auf diese Summe kommen. Zum anderen müssen wir keinen Cent mehr zurückzahlen. Mit dem aktuellen Bescheid aus dem Bundestag erhält die NPD jährlich etwa 745.000 Euro, die quartalsweise ausgezahlt werden. Richtig ist, dass das aufgrund des Ergebnisses bei der Bundestagswahl weniger als im Zeitraum davor ist. Falsch ist hingegen, dass wir deswegen pleite seien. Die sogenannten Rückforderungen sind bereits vollständig abgegolten. Einen Großteil dieser Rückzahlung haben wir schlicht dadurch geleistet, indem wir auf die Quartalszahlung im November 2017 vollständig verzichtet haben, was sich als absolut richtig erwiesen hat und eben nicht für Probleme, sondern für unsere Liquidität spricht. Einen kleineren Teil haben wir mit der ersten Quartalszahlung 2018 geleistet, sodass die NPD zum heutigen Tage nichts mehr zurückzahlen muss und finanziell gut aufgestellt ist. Dass man mit mehr Geld mehr machen kann, steht natürlich außer Frage. Der laufende und politische Betrieb können aber unvermindert fortgesetzt werden. Dem Umstand, dass uns ab jetzt jährlich weniger aus der staatlichen Parteienfinanzierung zusteht, tragen wir mit Einsparungen Rechnung. Außerdem werden wir mit einer erhöhten Spenderansprache und anderen Möglichkeiten dafür sorgen, diese Lücken bestmöglich zu verkleinern. Nach jetziger Bewertung ist unsere Partei aber entgegen der Medienberichte voll handlungsfähig und finanziell in sicherem Fahrwasser.

Antrag zum „dritten Verbotsverfahren“ – Entzug der Parteienfinanzierung?

Wie ihr bereits aus den Medien erfahren konntet, hat der Bundesrat auf Initiative der saarländischen Ministerpräsidentin hin einstimmig beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag einzubringen, der die Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung zum Ziel hat.

Dazu darf ich zunächst folgendes feststellen. Wir nehmen diesen Beschluss und das daraus ggf. folgende Verfahren sehr ernst. Allerdings wäre es zum jetzigen Zeitpunkt und aufgrund unserer Erfahrungen mit dem Bundesrat vollkommen verfrüht, in Hysterie zu verfallen. Außerdem liegt zwischen dem Beschluss des Bundesrates und einem möglichen Urteil in Karlsruhe ein langer Weg, sofern es rechtsstaatlich zugeht.

Bisher gibt es einen solchen Antrag noch gar nicht. Es gibt lediglich den Beschluss des Bundesrates. Wir wissen also gar nicht, was der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht konkret einreichen wird. Insofern bewegen wir uns derzeit im Nebel.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung nicht beworben

Beeindruckend ist der Unverstand sogenannter Rechtsexperten bei diversen Medien, insbesondere auch bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nicht, wie manche mutmaßen, den Weg zum Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung aufgezeigt. In der schriftlichen Urteilsbegründung findet sich dazu nicht mal was Konkretes. In der mündlichen Begründung wurde lediglich darauf hingewiesen, dass das BVerfG zum damaligen Zeitpunkt nur zwei Möglichkeiten hatte. Nämlich das Verbot oder nicht Verbot. Wolle ein künftiger Antragsteller ein abgestuftes Verbotssystem, in dem auch andere Möglichkeiten ausgeworfen werden könnten – beispielsweise der Entzug der Parteienfinanzierung –, müsse der Gesetzgeber dies auf den Weg bringen. Das war aber keinesfalls eine Anleitung oder eine Aufforderung, sondern der Hinweis, dass das BVerfG nicht so etwas wie eine Ersatz-Legislative ist. Außerdem muss ein Gesetz, das auf den Weg gebracht wurde, verfassungsrechtlich Bestand haben. Und an dieser Stelle wurde die NPD natürlich bereits tätig, indem wir ein Organstreitverfahren in Angriff genommen haben und gegen das entsprechende Gesetz klagen.

Organstreitverfahren

Der eigentliche Kampf wird also bereits im Vorfeld eines möglichen Verfahrens geführt werden müssen. Dieser wird sich nicht um den Antrag des Bundesrates drehen, sondern um das Gesetz, das den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung regeln soll. Dazu teile ich an dieser Stelle nur mit, dass der verfassungsrechtliche Bestand dieses Gesetzes mehr als fraglich ist. Die Gesetzesänderung ist mit Blick auf die demokratische Grundordnung sogar mehr als fragwürdig, was in dem entsprechenden Verfahren zu erörtern sein wird. Ob es dann noch zu dem vom Bundesrat beschlossenen Verfahren kommen wird, bleibt abzuwarten.

Die Parteiführung ist diesbezüglich alles andere als ignorant oder leichtgläubig. Selbstverständlich sprechen wir bereits jetzt über alle Eventualitäten. Gleichwohl sehen wir diesem Verfahren gelassen entgegen, weil der politisch motivierte Aktionismus des Bundestages und des Bundesrates einmal mehr der verfassungsrechtlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten muss. Das Gesetz und der Beschluss sind folglich und zum jetzigen Zeitpunkt wieder nicht mehr als politisch motivierte und juristisch wenig fundierte Schnellschüsse. Natürlich weiß das Bundesverfassungsgericht, dass ein Urteil zwar sofort rechtskräftig wird. Aber es muss auch in Straßburg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Bestand haben, um nicht kassiert zu werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ausgerechnet deutsche Verfassungsrichter in Straßburg undemokratische Rechtsbeugung attestieren lassen wollen.

Fazit

Wie ihr also sehen könnt, setzen wir uns mit diesen Fragen ernsthaft und mit gebührender Gründlichkeit auseinander. Wenn eine Prozessstrategie auch auf den ersten Blick nicht immer erkennbar oder nachvollziehbar ist, bitte ich um euer Vertrauen. Selbstverständlich werden wir mit allen rechtsstaatlich gebotenen Mitteln versuchen, Schaden von unserer NPD abzuwenden. Natürlich gibt es keine Garantie, sich vor Gericht durchzusetzen. Wir werden aber alles Denkbare unternehmen, um nötigenfalls auch ein drittes Mal zu obsiegen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Frank Franz
Parteivorsitzender

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