Die NPD wird nicht verboten
Blamage 2.0 für den Bundesrat

Trotzdem: Die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts im Verbotsverfahren stellt eine Kriegserklärung an das deutsche Volk dar.
Das Urteil im zweiten Verbotsverfahren gegen die NPD ist gesprochen. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands, die älteste volks- und heimattreue Partei in der BRD, wurde erwartungsgemäß wieder nicht verboten. Damit ist auch dieser zweite Anlauf der Herrschenden endgültig und kläglich gescheitert. Wieder gelingt es den Volksverrätern nicht, die NPD als unliebsamen Streiter für Volk, Heimat und Wahrheit aus dem politischen Meinungskampf zu fegen. Allerdings könnte die Urteilsbegründung schwerwiegende Auswirkungen haben. Denn die darin zum Ausdruck gebrachte Meinung des Bundesverfassungsgerichts, der Bezug auf den ethnischen Volksbegriff verletze die Menschenwürde, stellt nichts anderes als eine Kriegserklärung an das deutsche Volk dar.
Frank Franz NPD-Parteivorsitzender
Zunächst zum einfachen Teil: Der Antrag des Bundesrates wurde zurückgewiesen und die NPD wurde nicht verboten. Außerdem wurde unmißverständlich klargestellt, daß der Partei nicht nachzuweisen ist, sie arbeite mittels der Begehung von Straftaten oder gar Gewalttaten an einem politischen Umsturz. Natürlich nicht! - Denn das ist nicht und war nie unsere Absicht. Der etwas schwierigere Teil beschäftigt sich mit der Begründung des Urteils, die offenbar darauf hinzielen soll, daß der Bezug auf den ethnischen Volksbegriff der Menschenwürde entgegenstehe. Darin liegt die Gefahr, daß der positive Bezug auf das Volk zur grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit stilisiert und damit kriminalisiert wird.
Nun zur Begründung, warum die NPD trotz ihrer vermeintlich verfassungsfeindlichen Ziele, ihrer »Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus«, die nicht näher definiert wurde, und anderen Punkten nicht verboten wurde. Das Argument des Zweiten Senats ist die verhältnismäßige und temporäre Schwäche der NPD und das Fehlen eines systematischen und gewaltsamen Vorgehens gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (FDGO). Wir seien mit unseren Kräften nicht in der Lage, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen. Es erübrigt sich an dieser Stelle zu betonen, daß das gar nicht unsere Absicht ist. Der eigentliche Punkt ist aber nicht die mangelnde Stärke, sondern die vom Zweiten Senat ebenso deutlich herausgearbeitete mangelnde Gewalt- und Straftätigkeit der NPD. Die NPD ist schlicht und ergreifend nicht gewalttätig und ist auch nicht darauf aus, die FDGO gewaltsam zu beseitigen. Dieser Faktor wäre für ein Verbot aber wesentlich.
Kriegserklärung an das deutsche Volk
Problematisch ist hingegen die Argumentation des Gerichts, die Menschenwürde von Menschen nicht-deutscher Herkunft würde unsererseits wegen der Hervorhebung des Begriffes »Abstammungsdeutscher« in der NPD-Programmatik herabgesetzt. Allerdings bot die mündliche Urteilsbegründung erheblichen Anlaß zu der Annahme, daß grundlegende Vorstellungen und Einlassungen der NPD fehlinterpretiert oder aber schlicht ignoriert wurden.
Volksgemeinschaft als gesellschaftliche Idealvorstellung
Ja, wir beziehen uns beim Begriff der Volksgemeinschaft auf Abstammungsdeutsche. Bekanntermaßen fordert die NPD die Rückkehr zum alten Staatsangehörigkeitsrecht, das bis zum Jahre 2000 galt und bei dem das Abstammungsprinzip entscheidend war. Alle Abstammungsdeutschen sind deutsche Staatsbürger. Doch die Idee der Volksgemeinschaft, und dies muß berücksichtigt werden, heißt nicht, daß geltendes Recht nicht anerkannt wird oder eine bereits verliehene Staatsbürgerschaft nachträglich aberkannt würde.
Die Staatsbürgerschaft ist nun mal die elementare Voraussetzung, um Träger staatsbürgerlicher Rechte zu sein, wohingegen die Volksgemeinschaft eine gesellschaftliche Idealvorstellung beschreibt. Damit ist allerdings keine Benachteiligung von Staatsbürgern verbunden, die ethnisch nicht deutsch sind. Daß zwischen Deutschen i.S.d. Grundgesetzes, also Staatsbürgern und Ausländern unterschieden werden muß, versteht sich hingegen von selbst. Von alledem aber abzuleiten, daß die von uns beschriebene Volksgemeinschaft gegen die Menschenwürde gerichtet sei, ist grober Unfug. Eine Verfassungsfeindlichkeit vermag ich darin nicht zu erkennen. Vielmehr verstehe ich diese Passagen der Urteilsbegründung als inszenierte Herleitung, um einen generellen Angriff auf das deutsche Volk zu fahren!
Kurzum: Der positive Bezug auf Volk und Abstammung soll zum Verbot führen können, wenn die jeweilige Organisation eine gewisse Relevanz und Durchsetzungskraft entwickelt hat. Das BVerfG teilt im Grunde mit: Seid erfolglos - oder verabschiedet euch vom ethnischen Volksbegriff, weil wir euch sonst verbieten. Ich sage an dieser Stelle aber klar und unmißverständlich: Ich und die NPD werden keinen Schritt zurückweichen und unsere ganze Wirkens- und Schaffenskraft darauf konzentrieren, unser kulturelles Erbe und das deutsche Volk als Abstammungsgemeinschaft zu schützen.
Grundsätzliche Ausrichtung nach dem Urteil
Im Grunde ist es einfach. Wir bleiben, wer wir sind. Wer Mitglied der NPD wird, muß sich zu Satzung und Programm bekennen. Insofern ist der Interpretationsspielraum bezüglich der programmatischen Ausrichtung begrenzt. Außerdem bedarf es meiner Ansicht nach keiner wesentlichen Veränderung. Der programmatische Dreiklang, bestehend aus nationaler Souveränität, nationaler Identität und nationaler Solidarität spiegelt das Wollen unserer Partei wider. Trotzdem muß die NPD jetzt daran arbeiten, ihr Profil zu schärfen, um von anderen Parteien unterscheidbar zu sein. Nur wenn wir unterscheidbar sind, stellen wir für potentielle Wähler eine Alternative zu anderen Parteien dar.
Ich bin fest davon überzeugt, daß die Anschlußfähigkeit das A und O sein wird; neben der Frage, ob wir ernst genommen werden. Ja, das betrifft auch die Frage nach einer Radikalisierung, wenngleich ich das für eine Phantomdebatte halte. Es bringt uns keinen Schritt weiter, Radikalisierungsfloskeln abzusondern, die nicht konkretisiert werden, sondern nur opportunistisches Gerede darstellen, weil es in schwierigen Zeiten immer gut ankommt, Veränderungen in den blauen Dunst zu fordern. Ja, wir werden die Zügel anziehen müssen und klare Kante zeigen. Das heißt aber nicht, daß wir die angestrebte Anschlußfähigkeit wieder gegen politisches Kabarett eintauschen. Wir müssen hart sein, dürfen bei der Formulierung unserer Ziele aber nicht skurril wirken.
Aufbau von unten nach oben
Im Fokus unserer praktischen Bemühungen stehen zwei wesentliche Aspekte. Im strukturellen die sogenannte Graswurzelarbeit, also den Ausbau unseres Fundaments auf kommunaler Ebene in den Kreisverbänden. Dieses Fundament ist die Grundvoraussetzung für stabile Landesverbände. Thematisch werden wir die soziale Frage wieder deutlich stärker akzentuieren und mit unseren anderen Themenschwerpunkten verknüpfen. Wenn wir Volkspartei, die soziale Heimatpartei und die Partei der sozialen Gerechtigkeit sein wollen, dann muß das natürlich auch hervorgehoben und betont werden. Die soziale Frage wird eine immer gewichtigere werden, auf die keine andere Partei eine vernünftige Antwort hat.
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