Die NPD wird nicht verboten!
 
 

Die NPD wird nicht verboten!

Nach den drei Verhandlungstagen über den NPD-Verbotsantrag des Bundesrates zieht die Partei ein durchweg positives Fazit. Die Karlsruher Richter machten klar, dass ein Verbot nicht allein wegen der politischen Einstellung erfolgen kann, sondern die Partei in aggressiv-kämpferischer Weise darauf ausgehen muss, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. „Das Bundesverfassungsgericht hat klar zu erkennen gegeben, dass die Verbotsvorschrift des Art. 21 Abs. 2 GG an die Handlungen der Partei anknüpft und nicht nur an ihr Programm. Dass die Handlungen der NPD aber rechtlich zu beanstanden wären, konnte nicht nachgewiesen werden. Die NPD hat die entsprechenden Behauptungen des Bundesrats in einem 561-seitigen Schriftsatz dezidiert bestritten. Ein Verbot ist somit in weite Ferne gerückt.“, so der Prozessbevollmächtigte der NPD, Rechtsanwalt Peter Richter, LL.M.

Bemerkenswert: Im Vorfeld der Verhandlung war angekündigt worden, dass sich der Antrag im Wesentlichen auf den Vorwurf der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus stützen werde. Das hierfür vorgelegte Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte spielte an den drei Tagen aber überhaupt keine Rolle.

Das Gutachten des Dortmunder Politikwissenschaftlers Dierk Borstel zum angeblichen „Klima der Angst“ in Mecklenburg-Vorpommern bestätigte lediglich, dass die NPD sich um die Menschen genau dort kümmere, wo von den etablierten Parteien nichts zu sehen sei. Ein Verbot der Partei halte er nicht für geboten. Der zweite Prozessvertreter der NPD, Rechtsanwalt Michael Andrejewski, wies unter Verweis auf seine unmittelbare Kenntnis der Zusammenhänge in Mecklenburg-Vorpommern aus erster Hand nach, dass die vom Bundesrat behaupteten „Angst“- und „Dominanz-Zonen“ nur in der Phantasie des Antragstellers existieren. Die Vertreter der etablierten Parteien hätten vielmehr Angst davor, dass ihre politischen „Komfortzonen“ durch die bloße Existenz der NPD gestört würden. Dies sei jedoch kein schutzwürdiges Rechtsgut, so Andrejewski.

Der Parteivorsitzende Frank Franz sagte: „Die drei Tage in Karlsruhe bestätigten mehrfach und deutlich, dass es sich nicht um einen juristisch belastbaren, sondern um einen politisch motivierten Prozess handelte. Die etablierten Parteien missbrauchen den Bundesrat, um eine missliebige Oppositionspartei auszuschalten. Ich bin aber sicher, dass der Senat dieses falsche Spiel durchschaut hat.“

Zum weiteren Fortgang: Die NPD kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen zum Verbotsantrag und zu nachgereichten Schriftsätzen des Bundesrats Stellung nehmen. Erforderlichenfalls wird das Gericht die mündliche Verhandlung wiedereröffnen.

Berlin, den 04.03.2016

NPD-Parteizentrale / Amt Recht