|
Mit der für Anfang März anberaumten mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht das Verbotsverfahren gegen die NPD in die entscheidende Runde. Seitens des Bundesrates, der den Verbotsantrag in Karlsruhe eingereicht hat, wird der NPD unterstellt, sie strebe an, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, weise eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf und verfolge eine Politik, die im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention stehe. Anhaltspunkte für die angebliche Verfassungswidrigkeit der NPD sehen die Antragsteller außerdem in dem „ethnischen Volksbegriff“ der Partei, der rassistisch sei, oder in ihren öffentlichwirksamen Aktionen, die eine „Einschüchterung der Zivilgesellschaft“ verfolgten. DS-TV nimmt im „Faktencheck NPD-Verbot“ die Behauptungen ihrer Gegner unter die Lupe und entkräftet die Vorwürfe mit Argumenten und Fakten. Deutlich wird dabei: Nicht die NPD ist eine Gefahr für die Demokratie, sondern die herrschenden politischen Kräfte, die mit ihren Verbotsbestrebungen die Meinungsfreiheit in Deutschland weiter einschränken wollen.
|
|