Fakten zum Verbotsverfahren
 
 

Fakten zum Verbotsverfahren

Liebe Kameraden,

am 7. Dezember 2015 erreichte uns ein Schreiben des Bundesverfassungsgerichts, in dem mitgeteilt wurde, daß die Verhandlung über den Antrag des Bundesrates auf Verbot der NPD durchgeführt wird. Gleichzeitig wurden wir zum 1., 2. und 3. März 2016 zur mündlichen Verhandlung geladen. Weitere Termine sind möglich.
Wie bei derartigen Verfahren üblich, wurde eine Verhandlungsgliederung mitgeteilt. Hier ist bemerkenswert, daß gleich zu Beginn über Verfahrenshindernisse verhandelt werden soll. Verfahrenshindernisse, das ist die Frage der Staatsfreiheit der Quellen und die Ausspähung der Prozeßstrategie und Kommunikation mit dem Prozeßbevollmächtigten.
Wegen dieser Verfahrenshindernisse, die auch durch Nachlieferung von weiterem Material der Länder und des Bundes nicht ausgeräumt wurden, hat unser Prozeßbevollmächtigter, Rechtsanwalt Peter Richter, beantragt, das Verfahren einzustellen. Beantragt hat er gleichzeitig einen Erörterungstermin vor dem Bundesverfassungsgericht über die Verfahrenshindernisse vor einem Beschluß über die Eröffnung oder Nichteröffnung des Verfahrens.
Diesen Erörterungstermin hat es nicht gegeben. Statt dessen wird nun gleich zu Beginn der Verhandlung über Verfahrenshindernisse verhandelt und dann entschieden, ob das Verfahren weiter geht oder nicht. Ein Einstellungsbeschluß ist nach wie vor möglich. Richtigzustellen ist die oft unkorrekte Darstellung in den Medien und von Seiten des Bundesrates, daß mit der Mitteilung über die Durchführung der Verhandlung das Verbot der NPD näher gerückt sei. Das ist auf keinen Fall so. Das Gericht hat damit lediglich festgestellt, daß der Antrag des Bundesrates hinreichend begründet ist um darüber zu verhandeln. Wie die Argumente zu werten sind, wird Gegenstand der Verhandlung selbst sein.
Ein weiterer Hinweis ist notwendig. Das erste Verbotsverfahren 2001 wurde nach Vorliegen unserer Erwiderungen zu den Anträgen der Bundesregierung, des Bundestages und Bundesrates formell eröffnet. Trotzdem wurde es 2003 eingestellt. Nach der Verhandlungsgliederung wird über das Verhältnis der Partei zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus und die Anforderung der Europäischen Menschenrechtskonvention gesprochen werden. Weiter geht es um unseren ethnischen Volksbegriff und den Antisemitismus. Dann sollen die vom Bundesrat zum Teil verspätet eingereichten Belege über unsere Auseinandersetzung mit politischen Gegnern Gegenstand des Verfahrens sein. Ob das alles allerdings in drei Tagen bewältigt werden kann, ist mehr als fraglich. Auf keinen Fall wird am Ende des dritten Verhandlungstages die Entscheidung über den Verbotsantrag verkündet werden. Das wird erst nach Beendigung der Beweisaufnahme in einem gesonderten Termin, vielleicht im Sommer oder im Herbst 2016 der Fall sein.
Die NPD wird vor dem Bundesverfassungsgericht von dem jungen Saarbrücker Rechtsanwalt Peter Richter vertreten. Über die Hinzuziehung weiterer Rechtsvertreter wird der Parteivorstand in Kürze entscheiden. Weiter wurde schon gleich nach dem Beschluß des Bundesrates über den Verbotsantrag im Dezember 2012 eine spezielle Arbeitsgruppe gebildet, die Mitte Januar 2016 zusammenkommt um über Gegenargumente und weitere Verfahrensschritte zu beraten. Diese Arbeitsgruppe wird das Verfahren selbst die ganze Zeit begleiten und den Rechtsvertretern mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Erfreulich ist der Umstand, daß unsere politischen Partner in anderen europäischen Ländern den Prozeß aufmerksam verfolgen und auch Solidaritätsaktionen durchführen. So heißt es in einem Schreiben der „Goldenen Morgenröte“ aus Griechenland: „Im Rahmen dieser neuen Einschüchterungskampagne gegen Ihre Partei und Ihre Wähler möchten wir unsere volle Unterstützung zum Ausdruck bringen und Ihnen versichern, daß wir zu Ihnen stehen“. Der neue Generalsekretär des europäischen Parteienbündnisses APF, Stefan Jacobsen, wird es sich nicht nehmen lassen, an den März-Terminen teilzunehmen.
Die Belege im Verbotsantrag sind von uns und vom kompetenten Leuten durchgesehen worden. Die Erkenntnisse daraus sind, daß sie keineswegs ausreichen, um uns Verfassungswidrigkeit nachzuweisen. Das vom Institut für Zeitgeschichte in München beigesteuerte Gutachten, das unsere Nähe zum Nationalsozialismus belegen soll, muß als unzulänglich und wissenschaftlich unsauber bewertet werden. Das Gutachten des Dortmunder Dozenten Dirk Borstel, das die Gefährlichkeit der NPD vor allem in Mecklenburg-Vorpommern beweisen soll, kann in weiten Teilen getrost auch als Beleg für unsere Verfassungstreue genommen werden. Dort wird mit fast durchgehend mit dem Trick gearbeitet, öffentlichkeitswirksame Aktionen der NPD als Einschüchterung der Zivilgesellschaft zu bezeichnen während gleichartige Aktionen etablierter Parteien die Teilnahme an der politischen Willensbildung des Volkes sind.
Die im Sommer nachgereichten Belege über Gewaltaktionen von NPD-Mitgliedern werden wir durch Benennung von Zeugen widerlegen können. Demonstrationen gegen geplante Asylunterkünfte sind notwendig und keine Gewaltaktionen. Medienberichte ersetzen nicht eine klare Beweiserhebung.
Die NPD arbeite mit Doppeldeutigkeiten, wird im Verbotsantrag behauptet. Aussagen der Partei verdecken die wahre Absicht. Eine sehr gewagte, auf jeden Fall aber spekulative Behauptung und die im gesamten Text nicht einmal schlüssig belegt wird. Breiten Raum nimmt unser ethnischer Personenbegriff ein. Dies sei eine Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. „Deutscher ist, wer von Deutschen abstammt“, das war bis vor wenigen Jahren, als das neue Staatsbürgerrecht eingeführt wurde, Konsens und Gesetz. Das neue Staatsbürgerrecht ist der Weg in die multikulturelle Gesellschaft ist. Diese abzulehnen, ist aber keineswegs verfassungsfeindlich oder verfassungswidrig sondern im Lichte der Flüchtlingswelle Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.
An diesem Fall wird klar, daß der Antrag auf Verbot der NPD allein eine politische Aktion ist, um die Diskussion um die multikulturelle Gesellschaft abzuwürgen. Deswegen ist unsere Gegenwehr in Karlsruhe vor allem auch ein Beitrag zur weiteren freien Meinungsäußerung in Deutschland und damit wichtiger Bestandteil der Forderungen des Grundgesetzes.
Im kommenden Jahr nimmt die NPD an fünf Landtagswahlen teil: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg Vorpommern und Berlin. Die Kameraden vor Ort tun alles, um in ihren Bundesländern eine starke Opposition zu etablieren. Sie können aber immer auch Hilfe aus anderen Teilen Deutschlands gebrauchen. Erfolge werden erst durch eine starke Gemeinschaft möglich.
Zum bevorstehenden Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel wünsche ich Ihnen auch im Namen des Parteivorstandes alles Gute.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Frank Schwerdt Amtsleiter Recht
PS: Informieren Sie Ihre Mitglieder von diesem Schreiben möglichst zeitnah.