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Fakten zum Verbotsverfahren
Liebe Kameraden,
am 7. Dezember 2015 erreichte uns ein Schreiben des
Bundesverfassungsgerichts, in dem mitgeteilt wurde, daß die Verhandlung
über den Antrag des Bundesrates auf Verbot der NPD durchgeführt wird.
Gleichzeitig wurden wir zum 1., 2. und 3. März 2016 zur mündlichen
Verhandlung geladen. Weitere Termine sind möglich.
Wie bei derartigen Verfahren üblich, wurde eine Verhandlungsgliederung
mitgeteilt. Hier ist bemerkenswert, daß gleich zu Beginn über
Verfahrenshindernisse verhandelt werden soll. Verfahrenshindernisse, das
ist die Frage der Staatsfreiheit der Quellen und die Ausspähung der
Prozeßstrategie und Kommunikation mit dem Prozeßbevollmächtigten.
Wegen dieser Verfahrenshindernisse, die auch durch Nachlieferung von
weiterem Material der Länder und des Bundes nicht ausgeräumt wurden, hat
unser Prozeßbevollmächtigter, Rechtsanwalt Peter Richter, beantragt, das
Verfahren einzustellen. Beantragt hat er gleichzeitig einen
Erörterungstermin vor dem Bundesverfassungsgericht über die
Verfahrenshindernisse vor einem Beschluß über die Eröffnung oder
Nichteröffnung des Verfahrens.
Diesen Erörterungstermin hat es nicht gegeben. Statt dessen wird nun
gleich zu Beginn der Verhandlung über Verfahrenshindernisse verhandelt
und dann entschieden, ob das Verfahren weiter geht oder nicht. Ein
Einstellungsbeschluß ist nach wie vor möglich. Richtigzustellen ist die
oft unkorrekte Darstellung in den Medien und von Seiten des Bundesrates,
daß mit der Mitteilung über die Durchführung der Verhandlung das Verbot
der NPD näher gerückt sei. Das ist auf keinen Fall so. Das Gericht hat
damit lediglich festgestellt, daß der Antrag des Bundesrates hinreichend
begründet ist um darüber zu verhandeln. Wie die Argumente zu werten
sind, wird Gegenstand der Verhandlung selbst sein.
Ein weiterer Hinweis ist notwendig. Das erste Verbotsverfahren 2001
wurde nach Vorliegen unserer Erwiderungen zu den Anträgen der
Bundesregierung, des Bundestages und Bundesrates formell eröffnet.
Trotzdem wurde es 2003 eingestellt.
Nach der Verhandlungsgliederung wird über das Verhältnis der Partei zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die Wesensverwandtschaft mit
dem Nationalsozialismus und die Anforderung der Europäischen
Menschenrechtskonvention gesprochen werden. Weiter geht es um unseren
ethnischen Volksbegriff und den Antisemitismus. Dann sollen die vom
Bundesrat zum Teil verspätet eingereichten Belege über unsere
Auseinandersetzung mit politischen Gegnern Gegenstand des Verfahrens
sein. Ob das alles allerdings in drei Tagen bewältigt werden kann, ist
mehr als fraglich. Auf keinen Fall wird am Ende des dritten
Verhandlungstages die Entscheidung über den Verbotsantrag verkündet
werden. Das wird erst nach Beendigung der Beweisaufnahme in einem
gesonderten Termin, vielleicht im Sommer oder im Herbst 2016 der Fall sein.
Die NPD wird vor dem Bundesverfassungsgericht von dem jungen Saarbrücker
Rechtsanwalt Peter Richter vertreten. Über die Hinzuziehung weiterer
Rechtsvertreter wird der Parteivorstand in Kürze entscheiden. Weiter
wurde schon gleich nach dem Beschluß des Bundesrates über den
Verbotsantrag im Dezember 2012 eine spezielle Arbeitsgruppe gebildet,
die Mitte Januar 2016 zusammenkommt um über Gegenargumente und weitere
Verfahrensschritte zu beraten. Diese Arbeitsgruppe wird das Verfahren
selbst die ganze Zeit begleiten und den Rechtsvertretern mit Rat und Tat
zur Seite stehen.
Erfreulich ist der Umstand, daß unsere politischen Partner in anderen
europäischen Ländern den Prozeß aufmerksam verfolgen und auch
Solidaritätsaktionen durchführen. So heißt es in einem Schreiben der
„Goldenen Morgenröte“ aus Griechenland: „Im Rahmen dieser neuen
Einschüchterungskampagne gegen Ihre Partei und Ihre Wähler möchten wir
unsere volle Unterstützung zum Ausdruck bringen und Ihnen versichern,
daß wir zu Ihnen stehen“. Der neue Generalsekretär des europäischen
Parteienbündnisses APF, Stefan Jacobsen, wird es sich nicht nehmen
lassen, an den März-Terminen teilzunehmen.
Die Belege im Verbotsantrag sind von uns und vom kompetenten Leuten
durchgesehen worden. Die Erkenntnisse daraus sind, daß sie keineswegs
ausreichen, um uns Verfassungswidrigkeit nachzuweisen. Das vom Institut
für Zeitgeschichte in München beigesteuerte Gutachten, das unsere Nähe
zum Nationalsozialismus belegen soll, muß als unzulänglich und
wissenschaftlich unsauber bewertet werden. Das Gutachten des Dortmunder
Dozenten Dirk Borstel, das die Gefährlichkeit der NPD vor allem in
Mecklenburg-Vorpommern beweisen soll, kann in weiten Teilen getrost auch
als Beleg für unsere Verfassungstreue genommen werden. Dort wird mit
fast durchgehend mit dem Trick gearbeitet, öffentlichkeitswirksame
Aktionen der NPD als Einschüchterung der Zivilgesellschaft zu bezeichnen
während gleichartige Aktionen etablierter Parteien die Teilnahme an der
politischen Willensbildung des Volkes sind.
Die im Sommer nachgereichten Belege über Gewaltaktionen von
NPD-Mitgliedern werden wir durch Benennung von Zeugen widerlegen können.
Demonstrationen gegen geplante Asylunterkünfte sind notwendig und keine
Gewaltaktionen. Medienberichte ersetzen nicht eine klare Beweiserhebung.
Die NPD arbeite mit Doppeldeutigkeiten, wird im Verbotsantrag behauptet.
Aussagen der Partei verdecken die wahre Absicht. Eine sehr gewagte, auf
jeden Fall aber spekulative Behauptung und die im gesamten Text nicht
einmal schlüssig belegt wird. Breiten Raum nimmt unser ethnischer
Personenbegriff ein. Dies sei eine Beeinträchtigung der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung. „Deutscher ist, wer von
Deutschen abstammt“, das war bis vor wenigen Jahren, als das neue
Staatsbürgerrecht eingeführt wurde, Konsens und Gesetz. Das neue
Staatsbürgerrecht ist der Weg in die multikulturelle Gesellschaft ist.
Diese abzulehnen, ist aber keineswegs verfassungsfeindlich oder
verfassungswidrig sondern im Lichte der Flüchtlingswelle Gegenstand
politischer Auseinandersetzungen.
An diesem Fall wird klar, daß der Antrag auf Verbot der NPD allein eine
politische Aktion ist, um die Diskussion um die multikulturelle
Gesellschaft abzuwürgen. Deswegen ist unsere Gegenwehr in Karlsruhe vor
allem auch ein Beitrag zur weiteren freien Meinungsäußerung in
Deutschland und damit wichtiger Bestandteil der Forderungen des
Grundgesetzes.
Im kommenden Jahr nimmt die NPD an fünf Landtagswahlen teil:
Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg
Vorpommern und Berlin. Die Kameraden vor Ort tun alles, um in ihren
Bundesländern eine starke Opposition zu etablieren. Sie können aber
immer auch Hilfe aus anderen Teilen Deutschlands gebrauchen. Erfolge
werden erst durch eine starke Gemeinschaft möglich.
Zum bevorstehenden Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel wünsche ich
Ihnen auch im Namen des Parteivorstandes alles Gute.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Frank Schwerdt
Amtsleiter Recht
PS: Informieren Sie Ihre Mitglieder von diesem Schreiben möglichst zeitnah.
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