Kommunikations-Richtlinie für die NPD
Die nachstehende Richtlinie wurde vom Parteivorstand am 27. Juni 2015 beschlossen und gilt ab sofort für alle Mitglieder.
Das Internet/Weltnetz macht völlig neue Formen der Kommunikation möglich. Jedermann kann inzwischen ständig seine eigene Meinung einer weltweiten Öffentlichkeit präsentieren. Meistens geschieht das gegenwärtig im „sozialen Netzwerk“ Facebook. Die innerparteiliche Willensbildung findet deshalb nicht mehr nur in Parteiversammlungen oder brieflichen Mitteilungen statt.
Diese Entwicklung führt zur Notwendigkeit, neue Regeln im innerparteilichen Kommunikationsverhalten aufzustellen, die allerdings an althergebrachte Normen eines zivilisierten Zusammenlebens, nicht zuletzt in einer gemeinsamen Partei, anknüpfen. Selbstdarstellungen, die dem programmatischen Selbstverständnis der Partei widersprechen und unüberprüfbare Tatsachenbehauptungen ohne vorherige Kommunikation mit dem oder den Betroffenen sind zu unterlassen.
Selbstverständlich ist die Diskussion über politische Fragen im Netz eine legitime Form der innerparteilichen Kommunikation, auch wenn sie Personen mit einschließt, die der Partei nicht angehören. Ihre Grenze findet diese Kommunikation dort, wo andere Parteimitglieder beschimpft und beleidigt werden. Wer fortwährend und trotz Ermahnungen diesen Kommunikationsstil pflegt, der handelt parteischädigend im Sinne der Satzung und der Schiedsgerichtsordnung der NPD und muß deshalb mit allen zur Verfügung stehenden Ordnungsmaßnahmen rechnen.
Der Parteivorstand wird auf die Einhaltung der oben genannten Grundsätze achten und gegebenenfalls Ordnungsmaßnahmen gegen zuwiderhandelnde Mitglieder ergreifen, die in letzter Konsequenz auch zum Ausschluß aus der NPD führen können.
Der Parteivorstand der NPD
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