Rundschreiben
 
 

Mitteilungen aus der Rechtsabteilung

 

Versammlungsrecht

Wie allgemein bekannt, werden seit Jahrzehnten öffentliche Versammlungen von uns oder uns verbundenen Veranstaltern durch meist ohrenbetäubenden Lärm unmöglich gemacht. Jetzt hat der Landesverband Niedersachsen der NPD wegen solcher Vorkommnisse bei einer Versammlung in Lüneburg im Januar 2013 geklagt und in zwei Verwaltungsgerichtsinstanzen Recht bekommen. Die Polizei hätte gegen die 250 Gegendemonstranten einschreiten müssen, weil sie das Recht der NPD auf ungestörte Versammlungsdurchführung verhindert haben.

Wie üblich, wurde das Geschrei der Gegendemonstranten enthusiastisch von den Medien begrüßt. Die „Lüneburger Zeitung“ ließ sich so aus: „Rote Karte für Neonazis...brach ohrenbetäubender Lärm aus. Buh-Rufe, Trillerpfeifen, und vor allem eine starke Musikanlage...So gingen die Reden der NPD-Funktionäre unter“. Die „Grünen“ aus Lüneburg begrüßten den Lärm: „...man konnte von dem braunen Geschwafel glücklicherweise nichts hören, weil eine bunte Truppe von rund 250 Antifaschisten trotz Eiseskälte einen Höllenlärm veranstaltete“    

Im Rahmen einer von der NPD-Niedersachsen angestrengten Feststellungsklage behauptete die Polizei, daß der Lärm nicht so laut gewesen sei. Durch eigene Film- und Tonaufnahmen konnte die NPD aber das Gegenteil beweisen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg urteilte, daß das Unterlassen von Maßnahmen durch die Polizei zur Unterbindung der von der Gegenveranstaltung ausgehenden Störungen der Versammlung der NPD rechtswidrig war. Dieses Urteil wurde vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht bestätigt und ist damit rechtskräftig.  Der bewährten Rechtsanwältin Gisa Pahl aus Hamburg gebührt Dank für ihre Bemühung um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Ihre Beharrlichkeit und präzise Formulierungen in der Klage haben zu dieser Entscheidung beigetragen.   Ich kann auf diesem Wege nur alle Veranstalter von öffentlichen Versammlungen, die mit derartigen Störungen zu tun haben, empfehlen, die Polizei auf dieses Urteil hinzuweisen und, wenn sie wieder untätig bleibt, eine Feststellungsklage einzureichen. Die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes kann jederzeit bei mir angefordert werden.  

 

Gewalt gegen NPD-Mitglieder 

Die Entscheidung über die Eröffnung des NPD-Verbotsverfahrens durch den zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes steht noch aus. Zum Beleg dafür, daß Gewalt in den allerwenigsten Fällen von NPD-Leuten ausgeht und stattdessen unsere Anhänger oft Opfer von linker Gewalt sind, wurde im letzten Jahr dank umfangreicher Zuarbeit eine stattliche Liste von Vorkommnissen seit 2004 zusammen getragen. Die Auflistung darf jetzt aber nicht enden, weil es immer wieder zu Übergriffen gegenüber unseren Anhängern kommt. Ich erinnere an die massiven Sachbeschädigungen am Haus von Edda Schmidt oder die Zerstörung von Fahrzeugen national eingestellter Leute in Kiel. Beiden Fälle werden auf linksextremen Internet-Seiten gefeiert.  Ich fordere alle Kameraden auf, weiter Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Anschwärzen bei Arbeitgebern oder Ausbildungsstätten, Repressionen bei Vermietern sofort zu melden. Es muß angegeben werden, wann und wo sich genau der Verfall ereignete und wer konkret betroffen ist. Bilder, Berichte oder polizeiliche Aufzeichnungen sind zur Dokumentation immer geeignet.    

 

Berlin, den 23. Juni 2015

Frank Schwerdt