Vorsicht bei weiteren Zensurmaßnahmen
Daß in Deutschland die politische Meinungsfreiheit mehr und mehr eingeschränkt wird, belegen die Zahlen aus den aktuellen Verfassungsschutzberichten. Tausende Strafverfahren wegen „Volksverhetzung“ werden in jedem Jahr durchgeführt. Der hierfür zuständige § 130 des Strafgesetzbuches verfehlt im Sinne seiner Urheber nicht seine Wirkung.
In der Zwischenzeit sind weitere Zensurbehörden geschaffen worden. Die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ zieht reihenweise unliebsame Medien aus dem Verkehr. Sie werden indiziert und dürfen öffentlich nicht angeboten werden.
Seit einigen Jahren macht „jungendschutz.net“ auf sich aufmerksam. Dort wird geprüft, ob es Verlinkungen von Weltnetz- oder Facebook-Seiten zu verbotenen oder indizierten Inhalten gibt. Ist das der Fall, dann wird zunächst kostenfrei abgemahnt. Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte den Vorwurf der unerlaubten Verlinkung schnellstens prüfen und wenn das zutrifft, muß diese Verlinkung entfernt werden. Gleichzeitig mit dem Entfernen muß „jugendschutz.net“ innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden, daß der Link entfernt wurde.
Passiert das alles nicht, wird die Angelegenheit an die zuständige Landesmedienanstalt abgegeben, die ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet, das dann mit einem recht hohen Bußgeld enden kann. Einem Kreisverband wurde jetzt ein Bußgeld von 11.000 Euro angedroht.
Zur Kenntnis: Verlinkungen zu Beiträgen der Weltnetzseite „Altermdia“ sind immer unzulässig, weil deren gesamtes Angebot 2012 von der Jugendprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ indiziert wurde.
Berlin, den 4. August 2015 Frank Schwerdt stellvertretender Parteivorsitzender
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