Mitteilungen aus der Rechtsabteilung
Abstimmung von Werbemaßnahmen mit dem Parteivorstand
Aus gegebenem Anlaß muß darauf hingewiesen werden, daß Werbemaßnahmen der NPD, ob es sich um solche von Landes-, Bezirks-, Kreis- oder Ortsverbänden handelt, mit dem Parteipräsidium abzustimmen sind. Das gilt selbstverständlich auch für die „Jungen Nationaldemokraten“, den „Ring Nationaler Frauen“ und die „Kommunalpolitische Vereinigung“.
Diese Werbemaßnahmen müssen einmal auf rechtliche Fallstricke überprüft werden und es muß sichergestellt sein, daß sie der vom Parteivorstand vorgegebenen Werbelinie entsprechen. Es muß auch verhindert werden, daß sie von ihrer Auswirkung her für die NPD praktisch Antiwerbung ist. Das am letzten Wochenende präsentierte Mobilisierungsvideo der Trierer NPD ist so ein Beleg für Antiwerbung, die uns mit Sicherheit noch lange zu schaffen machen wird.
Verstöße gegen diese Regelung werden ab sofort mit Ordnungsmaßnahmen gegen die verantwortlichen Mitglieder und Verbände geahndet.
Anmeldepflicht von Demonstrationen und Kundgebungen
Es wird an dieser Stelle noch einmal auf den Beschluß des Bundesparteitages hingewiesen werden, daß sämtliche öffentlichen Demonstrationen und Kundgebungen, die nach dem Versammlungsrecht anmeldepflichtig sind, vor der Anmeldung bei der zuständigen Behörde dem Amtsleiter Organisation im Parteivorstand, Sebastian Schmidtke, zur Genehmigung vorzulegen sind.
Wird das nicht gemacht, dann ist der Amtsleiter Organisation berechtigt, die bereits bei der Behörde angemeldete Versammlung wieder abzumelden. Verstöße gegen diesen vom Bundesparteitag gefaßten Beschluß werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.
Zugriff auf Internet- und Facebook-Seiten
Jeder Verband der NPD, der Internet- oder Facebook-Seiten betreibt, muß sicherstellen, daß der zuständige Landesvorstand und auch der Parteivorstand uneingeschränkte Zugriffs-Rechte erhält. Dies ist allein schon aus rechtlichen Gründen notwendig.
Nicht nur angebliche Straftatbestände müssen abgewehrt werden. Da die Zensurmöglichkeiten in Deutschland immer mehr ausgeweitet werden, bleibt es nicht aus, daß Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen Jugendschutz- und andere Bestimmungen oft unsere Verbände erreichen. Hier muß schnell reagiert werden, was nicht möglich ist, wenn der alleinige Administrator nicht erreichbar ist.
Berlin, den 6. August 2015 Frank Schwerdt stellvertretender Parteivorsitzender
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