Wichtig: Keine NPD-Werbung in Briefkästen mit entsprechenden Verbots-Hinweisen.


Aus gegebenem Anlaß muß ich erneut darauf hinweisen, daß es nicht erlaubt ist, NPD- oder JN-Werbung in Briefkästen zu werfen, auf denen ein Hinweis angebracht ist, daß Werbung dort nicht erwünscht ist. Das gilt selbstverständlich auch für Parteiwerbung.

Es häufen sich in letzter Zeit die Fälle, bei denen sich Inhaber derart gekennzeichneter Briefkästen bei Landesverbänden, vor allem aber hier in der Parteizentrale beschweren und Unterlassungsklagen androhen.

Leider gibt es mehrere rechtskräftige Gerichtsurteile, nach denen es die NPD zu unterlassen habe, Werbung in Briefkästen zu stecken, auf denen ausdrücklich ein entsprechender Verbots-Hinweis angebracht ist. Diese Urteile sind mit einer Ordnungsgeldandrohung in Höhe von 250.000,-- Euro verbunden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat vor einiger Zeit geurteilt, daß das Einwerfen von Werbung in Briefkästen mit einem entsprechenden Verbots-Hinweis eine Verletzung der Rechte des betreffenden Briefkasten-Inhabers ist.    

 

Berlin, den 20. Oktober 2015
Frank Schwerdt
stellvertretender Parteivorsitzender