Mitteilungen aus der Rechtsabteilung
 
 

Achtung bei gezielten Provokationen

Der Bundesrat will die NPD verbieten. Einer der Hauptgründe ist die angeblich aggressiv-kämpferische Haltung der Partei gegenüber ihren Gegnern. Dem Verbotsantrag wurde eine Fülle von „Belegen“ beigefügt, die aber alle für einen derartigen Vorwurf nichts hergeben. Das hat auch der berichterstattende Richter Peter Müller so gesehen. Er forderte im März 2015 die Rechtsvertreter des Bundesrates   deshalb auf, weitere Belege nachzureichen. Bis Ende Juni wollten die Bundesrats-Anwälte diese Belege nachreichen. Jetzt soll es bis Ende August 2015 geschehen.

In diesem Zusammenhang fällt auf, daß in der Berichterstattung in den Medien über NPD-Veranstaltungen zunehmend von Gewalttätigkeiten die Rede ist. Wenn auch nicht direkt NPD-Mitglieder oder Anhänger genannt werden, das wäre presserechtlich anzugreifen, so muß doch der oberflächliche Konsument dieser Berichterstattung den Eindruck bekommen, daß NPD-Auftritte mit Gewalt verbunden sind. Es ist zu vermuten, daß auch dem Bundesverfassungsgericht dieser Eindruck vermittelt werden soll und daß derartige Berichte dann Eingang finden in die nachzureichenden Belege.

In vielen Fällen muß davon ausgegangen werden, daß bei Ausschreitungen auch gezielt Provokateure zum Einsatz kommen. Ich weise deshalb darauf hin, daß alle notwendigen öffentlichen Veranstaltungen zwar lautstark aber friedlich durchzuführen sind. Es ist darauf zu achten, daß alle Teilnehmer unserer Versammlungen sich nicht von linken Gegendemonstranten provozieren lassen. Bereits bei der Planung und Anmeldung bei der Versammlungsbehörde muß darauf bestanden werden, daß zwischen der eigenen und gegnerischen Demonstration ausreichender Abstand gewahrt bleibt. Eine zu große Näher beider Demonstrationen verleitet zu aggressiven Verhalten auf beiden Seiten, wobei die Medien natürlich immer versuchen werden, der NPD die Ursache der Gewalt zuzuschieben.

Kommt es zu Auseinandersetzungen und der entsprechenden Medienberichterstattung, dann ist unverzüglich ein Sachstandsbericht an das Amt Recht in der Berliner NPD-Parteizentrale zu schicken.

Berlin, den 29. Juli 2015
Frank Schwerdt
stellvertretender Parteivorsitzender