Sicherheitsbehörden und Streitkräfte erhalten Brief vom NPD-Parteivorsitzenden
Polizei und Bundeswehr erfüllen in unserer heutigen Gesellschaft eine unverzichtbare Aufgabe von hoher Bedeutung. Die Aufgaben vor denen diese stehen, unterliegen absehbar einschneidenden Veränderungen. Neu ist nämlich eine potentiell die Stabilität unseres Gemeinwesens erschütternde Erscheinung: Und zwar die Duldung eines gigantischen Mißbrauchs unseres Asylrechts, der die Bevölkerungsstruktur und den soziokulturellen Charakter Deutschlands unwiederbringlich zerstören kann. Der Unterschied der asylfordernden Massen zu unserer Kultur und das Risiko eines Eindringens radikal-islamischer Dschihadisten bergen Probleme in sich, die am Berufsalltag von Polizei und Bundeswehr nicht spurlos vorbeigehen werden.
Im Schreiben des NPD-Parteivorsitzenden Frank Franz, das in einer ersten Aussendung Mitte Februar schwerpunktmäßig an Dienststellen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin verschickt worden ist, heißt es weiter:
„Dieser Volksaustausch betrifft uns alle, und ebenso die Abwicklung unserer Eigenstaatlichkeit durch den souveränitätsfeindlichen EU-Integrationsprozess.
Aber gerade jene, die sich im Staatsdienst befinden, sollten aufmerksam werden, wenn sich die Tagespolitik von den Grundlagen der staatlichen Ordnung entfernt.
Grundgesetz
Art. 20 Abs. 2 S. 1: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Art. 56 und 64 GG verpflichten durch Eid den Bundespräsidenten, Bundeskanzler und Minister „...zum Wohle des deutschen Volkes...“ zu handeln.
Integrität und Identität des Volkes stehen aufgrund schwindender nationalstaatlicher Selbstbestimmung und massenhafter Überfremdung auf dem Spiel. Indem diesbezügliche Kritik unter den Generalverdacht gestellt wird, eine Verletzung der Menschenwürde darzustellen, opfert man die Meinungsfreiheit.
Es stellt sich die Frage: Inwiefern entspricht diese EU- und Asylpolitik dem Wohle des Volkes und den Maßgaben des Grundgesetzes? Oder beeinträchtigt es diese schon?
Und werden sich bei fortgesetzter Entwicklung die Deutschen, die es noch sein wollen, dauerhaft zu passiver Duldsamkeit zwingen lassen?
Es gibt keine vergleichbare historische Erfahrung und theoretische Erörterungen werden im Krisenfall kaum eine praktische Lenkungswirkung besitzen. Doch auch ohne sich allzu weit ins Spekulative zu verlieren, ist wohl erstmals in der Geschichte dieser Republik überhaupt eine Situation denkbar, daß sich Bürger dieses Staates auf den Art. 20 Abs.4 Grundgesetz beziehen könnten.
Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Die Antwort, wem gegenüber für Sie eine legitime Pflichtschuldigkeit besteht bzw. mit wem Solidarität zu üben ist, ergibt sich aus dem vorgenannten. Die Bewertung zutreffender Umstände erfordert Ihre ganz persönliche politische Aufmerksamkeit! Doch die Proteste nehmen zu! Und auch Ihre Kollegen der ehem. DDR standen 1989 unvermutet den eigenen Landsleuten gegenüber, die skandierten: Wir sind das Volk!“
Berlin, den 25.02.2016
Klaus Beier NPD-Bundepressesprecher
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