Bahn frei für den nächsten NPD-Wahlwerbespot
Die unendliche Geschichte des NPD-Wahlwerbespots zur Europawahl am 26.05.2019 geht weiter.
Hatte die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 15. Mai einstimmig entschieden, daß der überarbeitete Film der NPD ausgestrahlt werden muß, hat jetzt die Berliner S-Bahn GmbH eine Unterlassungserklärung auf den Weg gebracht. Weil in dem mittlerweile berühmten Werbespot eine kurze Sequenz mit Aktivisten der Schutzzone in einer Berliner S-Bahn zu sehen ist, darf wegen des anhängigen Rechtstreites der Wahlwerbefilm nicht weiter einsehbar sein und darf bis auf weiteres nicht mehr verbreitet werden. Daher hat die NPD aktuell eine nochmal überarbeitete Version auf den Medienmarkt gebracht. Dazu der NPD-Parteivorsitzende Frank Franz in Berlin: „Diesmal hatte nicht das Bundesverfassungsgericht, das den Film als nicht volksverhetzend eingestuft hat, das letzte Wort, sondern die S-Bahn GmbH in Berlin hat kurzfristig den Werbespot „zum Stehen“ gebracht. Aber damit kennen sich ja die Verantwortlichen der Hauptstadt-S-Bahn aus, wie die ständigen Verspätungen im Berliner Nahverkehr zeigen. Aber die NPD läßt sich nicht ausbremsen und hat jetzt eine weitere Filmversion im Endspurt des Europawahlkampfes in Umlauf gebracht. Wir lassen uns mit solchen Mätzchen nicht behindern. Es bleibt dabei: Widerstand ist am 26. Mai wählbar!“ Berlin, den 21.05.2019 Klaus Beier NPD-Bundespressesprecher Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Parteivorstand, Parteipräsidium, Bundespressesprecher presse@npd.de
Seelenbinderstr. 42, 12555 Berlin Tel.: 030-650110 Fax: 030-65011140 Mobil 0171-4604194 www.npd.de
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