PM: Der Bundestag legt die Axt an die freiheitlich-demokratische Grundordnung
 
 

Der Bundestag legt die Axt an die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Die nächste Klatsche für die Etablierten ist vorprogrammiert

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit für einen Antrag von CDU und SPD gestimmt, wonach Parteien, die darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen sind.

Nach dem bereits im Januar dieses Jahres gescheiterten Verbotsverfahren gegen die NPD, bei dem sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht dazu durchringen konnten, die NPD für verfassungswidrig zu erklären und zu verbieten, zeigen die etablierten Parteien einmal mehr ihre fragwürdige Haltung gegenüber Rechtsstaatlichkeit, Chancengleichheit und Demokratie.

Mit dieser Lex NPD soll Vertretern missliebiger Meinungen deutlich gemacht werden, dass ihr politisches Engagement in unserem Land nicht erwünscht ist. Was heute noch gegen die NPD versucht wird, kann morgen schon andere Patrioten und Nationalisten treffen. Selbst die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) stellt in einem Kommentar fest, dass ein solches gegen die NPD gerichtetes Gesetz der Demokratie erheblichen Schaden zufüge.

Faktisch ist es so, dass durch die vom Bundestag auf den Weg gebrachte Grundgesetzänderung die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, die ein wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist, endgültig zu Grabe getragen werden soll. Damit ist offenkundig, dass es nicht die NPD ist, die die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt, sondern die etablierten Parteien, die ihre Macht angesichts größer werdenden Unmuts gegenüber ihrer Überfremdungspolitik zementieren wollen.

Der NPD-Parteivorsitzende Frank Franz sagte dazu heute in Berlin:

„Die Chancengleichheit aller politischen Parteien ist ein wesentlicher Kern der Demokratie. Man kann also mit Fug und Recht behaupten, dass sich CDU und SPD mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf an der Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung betätigen. Sie handeln somit klar verfassungswidrig – nicht gegen die NPD, sondern gegen CDU und SPD sollte ein Verbotsverfahren geprüft werden!“

Weil die Karlsruher Richter schon beim gescheiterten Verbotsverfahren gegen die NPD keine Verfassungswidrigkeit der Partei festgestellt haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich die etablierten Parteien mit ihrem erneuten Versuch, eine missliebige Oppositionspartei mundtot zu machen, eine weitere Klatsche einfangen werden.

Die herrschenden Parteien haben sich den Staat längst zur Beute gemacht, worauf der renommierte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim schon vor vielen Jahren hingewiesen hat. Sie bilden ein Kartell, das kleinen Parteien keine Chancen gewähren will, sich an der politischen Willensbildung und Gestaltung unseres Landes zu beteiligen.

Um dieses Kartell aufzubrechen, spricht sich die NPD seit langem dafür aus, die staatliche Parteienfinanzierung in Gänze für alle Parteien abzuschaffen.

Ronny Zasowk

Berlin, den 22.06.2017

i.A. Klaus Beier

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