PM - „Schutzzonen-Westen“ der NPD sind straflos - Beschlagnahme aufgehoben!
 
 

„Schutzzonen-Westen“ der NPD sind straflos - Beschlagnahme aufgehoben!

Seit rund einem Jahr läuft das bundesweite Projekt „Schutzzone“. Vom Namen der Kampagne bis hin zur Ausrichtung und den juristischen Überlegungen war alles auf dem Prüfstand.

Die Schutzzone, und das hat die NPD mehrfach erklärt, ist kein Ersatz für die staatliche Ordnung. So wurde das Gewaltmonopol des Staates nie in Frage gestellt. Wenn der Staat aber nicht mehr in der Lage oder willens ist, den Schutz der Bürger ausreichend zu gewährleisten, dann müssen die Bürger das im Rahmen ihres Notwehrrechts selbst in die Hand nehmen.

Nachdem die Polizei die politische Weisung erhielt, gegen ehrenamtliche Helfer der Sicherheitswacht vorzugehen und dabei u.a. „Schutzzonen-Westen“ zu beschlagnahmen, gibt es nun immer mehr rechtliche Entscheidungen, die diese versuchte Kriminalisierung vereiteln.

So erklärt das Landgericht Fulda mit Beschluss vom 22.01.2019 das Tragen von „Schutzzonen-Westen“ für straflos und ordnet die Aufhebung der Beschlagnahme an.

Dazu stellte heute der Rechtsanwalt Peter Richter fest:

„Das LG Fulda hat entschieden, daß das Tragen von orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift „Wir schaffen Schutzzonen“ durch drei Personen in der Öffentlichkeit ohne Hinzutreten eines militanten Auftretens oder Verhaltens der Betreffenden keinen Anfangsverdacht wegen eines Verstoßes gegen das Uniformverbot begründet und eine Beschlagnahme der ‚Schutzzonen-Westen‘ daher unzulässig ist.

Alle ‚Schutzzonen-Streifen‘ sollten sich zukünftig diesen Beschluss ausdrucken, bei jedem Patrouillengang mitführen und übereifrigen Polizeibeamten unter die Nase halten

Zudem sollten alle Betroffenen, die Opfer solcher rechtswidriger Beschlagnahmen geworden sind oder zukünftig werden, daher unverzüglich eine richterliche Entscheidung beantragen, notfalls Beschwerde einlegen und sich dabei auf den zitierten Beschluss des LG Fulda berufen.“

Es ist klar, daß die Kampagne „Schutzzone“ ein rotes Tuch für Behörden, Gutmenschen   und linksliberale Medien ist. Nach den positiven Gerichtsentscheidungen werden die Schutzzonen-Aktivisten unseren Landsleuten auch weiterhin zeigen, daß die nationale Opposition weiter fest an ihrer Seite steht und sich aktiv für eine Verbesserung ihres Alltags einsetzt.

Berlin, den 29.01.2019

Klaus Beier

NPD-Bundespressesprecher

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