Versch(r)obene Richterwahl: Warum wählt der Antragssteller keinen Nachfolger für Landau? - Pressekonferenz am 01.07.2016 in Saarbrücken
 
 

Versch(r)obene Richterwahl: Warum wählt der Antragssteller keinen Nachfolger für Landau? - Pressekonferenz am 01.07.2016 in Saarbrücken

Die Amtszeit des Bundesverfassungsrichters Herbert Landau ist zum 30.04.2016 abgelaufen. Der Bundesrat hätte schon längst einen Nachfolger wählen müssen. Diese Wahl soll laut einem aktuellen Bericht des SPIEGEL jedoch bis zum Ende des NPD-Verbotsverfahrens verzögert werden.

Im Falle einer Nachwahl würde Landau nämlich aus dem Senat ausscheiden, sein Nachfolger könnte aber nicht mehr am Verbotsverfahren mitwirken. Durch die so eintretende Verkleinerung des Senats würde es schwieriger werden, die für ein Verbot erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen, weil diese sich immer auf acht Richter bezieht. Der Parteienrechtler Prof. Morlok hat dieses Vorgehen laut dem Magazin SPIEGEL mit deutlichen Worten kritisiert und sieht die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens gefährdet.

Diese aktuellen Entwicklungen im NPD-Verbotsverfahren nähren gravierende Zweifel daran, ob so ein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt werden kann. Die NPD hat in diesem Zusammenhang neue Anträge bei Gericht gestellt, über deren Inhalt in einer Pressekonferenz informiert wird.

Die Pressekonferenz beginnt am Freitag, 01.07.2016, um 11 Uhr, im Saal 3 des VHS-Zentrums am Saarbrücker Schloß.

Teilnehmer werden der Parteivorsitzende Frank Franz, der Prozeßbevollmächtigte RA Peter Richter sowie der saarländische NPD-Landesvorsitzende Peter Marx sein.

Ihre Akkreditierung sollte bis zum Donnerstag, 30.06.2016, 18.00 Uhr, unter presse@npd.de oder Mobil (0175-8313618 = Peter Marx) erfolgen.

Berlin, den 28.06.2016

Klaus Beier

NPD-Bundespressesprecher      

 

Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
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