Wetzlar: Der Kampf gegen „Rechts“ wird zum Kampf gegen Recht!
Im hessischen Wetzlar – dort ist die NPD in Fraktionsstärke in der Stadtverordnetenversammlung vertreten – wird man aktuell Zeuge eines selbst für BRD-Verhältnisse beispiellosen Vorgangs.
Das VG Gießen hatte der Stadt Wetzlar ein Zwangsgeld in Höhe von 7.500,- € für den Fall angedroht, dass sie dem NPD-Stadtverband Wetzlar nicht bis zum 23.03.2018, 11.00 Uhr, einen Mietvertrag für ihre Wahlkampfauftaktveranstaltung über die Stadthalle Wetzlar vorlegt.
Dort setzen sich aber öffentliche Amtsträger mit einer in dieser Form noch nicht dagewesenen Dreistigkeit über geltendes Recht hinweg und ignorieren frech selbst gerichtliche Entscheidungen, indem der NPD weiterhin der Zutritt zur Halle verwehrt wird.
Dazu sagte der Rechtsanwalt Peter Richter, der die Nationaldemokraten in diesem unsäglichen Possenspiel vertritt:
„Solch ein anarchisches Verhalten ist eines Rechtsstaats unwürdig und demaskiert die Wetzlarer Stadtoberen in bemerkenswerter Deutlichkeit. Selbsternannte ‚Demokraten‘, die so tief gesunken sind, dass sie den politischen Gegner nur noch mit purer Willkür gegen das geltende Recht bekämpfen können, richten sich selbst.
Was hier passiert, ist nichts anderes als organisierte Behördenkriminalität!
Artikel 20 Absatz 4 des Grundsatzes schreibt dazu:
‚Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.‘
Mögen die Wetzlarer Verhältnisse ein Weckruf für all diejenigen sein, die immer noch nicht begriffen haben, wohin die Reise in diesem Land geht.“
Es bleibt also weiterhin spannend, ob die nationale Oppositionspartei heute ihre Wahlkampfauftaktveranstaltung in Wetzlar in der Stadthalle abhalten kann.
Berlin, den 24.03.2018
Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher
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