Achtung feindliche Störaktionen gegen die Rechtsordnung der NPD
An alle Landes-, Bezirks- und Kreisverbände der NPD Derzeit wird in der NPD eine PDF-Datei mit dem Titel „Neue Perspektive für die NPD 2022“ verbreitet. Mit der PDF-Datei soll vorsätzlich die satzungsgemäße Ordnung der Partei geschädigt werden. Der Text ist ungezeichnet und damit anonym. Es fehlt jede Autorisierung und namentliche Zeichnung. Der oder die Urheber behaupten, daß das einfache NPD-Mitglied Lennart Schwarzbach „kommissarischer Vorsitzender“ der NPD sei. Ihm würden angeblich weitere Mitglieder der NPD Beihilfe leisten. Die weiteren Einzelheiten in dem Text sind frei erfunden. Tatsächlich wird die Satzung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ohne jede strittige Auslegung vom gewählten Parteivorstand genau angewandt. Der § 22 Absatz 9 der Satzung der NPD lautet: (9) Die Wahlen für den Parteivorstand, die Landes- und Bezirksvorstände erfolgen in jedem zweiten Kalenderjahr. Ein Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß bestellt ist. Für Bundes-, Landes- und Bezirksparteitage sind die Delegierten jeweils gesondert für diese Gremien zu wählen. Der zweite Satz ist hier entscheidend, weil zur Zeit durch fortgesetztes Versagen der politischen Klasse eine besondere Rahmenlage besteht. Der Gesetzgeber hat angesichts der Rahmenlage folgendes Gesetz verabschiedet: Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Der § 5 Absatz 1 und Absatz 4 bestimmt folgendes: - 5 Vereine, Parteien und Stiftungen
(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt. (4) Absatz 1 gilt für Vorstandsmitglieder und Vertreter in den sonstigen Organen und Gliederungen der Parteien entsprechend. Absatz 2 Nummer 1 gilt für Mitglieder- und Vertreterversammlungen der Parteien und ihrer Gliederungen sowie ihrer sonstigen Organe entsprechend. Dies gilt nicht für die Beschlussfassung über die Satzung und die Schlussabstimmung bei Wahlen nach § 9 Absatz 4 des Parteiengesetzes. Die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung im Wege der Briefwahl oder auch zeitlich versetzt als Urnenwahl an verschiedenen Orten zulassen. § 17 Satz 2 des Parteiengesetzes bleibt unberührt. Der gewählte Parteivorstand wendet diese Vorschriften an. Es wird darauf hingewiesen, daß Anfang Dezember 2021 zum 38. ordentlichen Bundesparteitag eingeladen wurde. Verzögerungen bei der Durchführung von Bundesparteitagen sind in der Geschichte der NPD wiederholt vorgekommen, so zum 3. ordentlichen Bundesparteitag 1967 sowie zum 4. ordentlichen Bundesparteitag 1970 und weiter: 26. BPT 1995, 27. BPT 1998, 32. BPT 2008, 33. BPT 2011, 35. BPT 2014 und 36. BPT 2017. Diese Verzögerungen waren ohne jede Ausnahme den NPD-feindlichen Umtrieben des BRD-Regimes geschuldet. Berlin, den 12.01.2022 Klaus Beier NPD-Bundesgeschäftsführer
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