Am 30.03.2021 wurden meine Privaträume von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des Anfangsverdachts der Untreue und Geldwäsche durchsucht. Diese Vorwürfe weise ich zurück. Es wurden nur wenige Unterlagen beschlagnahmt. Dafür aber sämtliche EDV-Geräte. Gegen die Beschlagnahme wurden unverzüglich Rechtsmittel eingelegt. Da hier vermeintlich illegales Handeln in einen völlig normalen Vorgang - nämlich, dass Unternehmen Rechnungen schreiben und bezahlen - konstruiert werden soll, liegt die Vermutung nahe, dass die Aktion einen anderen Hintergrund hat. Auf den beschlagnahmten Geräten sind auch vertrauliche Unterlagen im Falle des anstehenden Verbotsverfahrens samt vertraulicher Kommunikation mit unserem Anwalt gespeichert, sodass sich bei der Auswertung meiner Geräte auch problemlos die Prozessstrategie ableiten lässt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man auf meinem Rechner ernsthaft Unterlagen finden wollte, die sich mit einem Unternehmen befassen, das seit Jahren nicht mehr existiert. Die Staatsanwaltschaft in Salzburg hatte die Ermittlungen im Jahre 2018 eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung“ bestand. Auch, dass dieser Umstand in der Berichterstattung stets verheimlicht wird, spricht Bände. Die mehrfache Beteuerung, es handele sich nicht um einen politischen Hintergrund, wirkt ebenfalls wenig glaubhaft. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werde ich keine weiteren Stellungnahmen darüber hinaus abgeben und lasse mich anwaltlich vertreten. Frank Franz
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